Bei der Realisierung von Windparks sind teilweise Eingriffe in die Natur nötig. Diese werden gemäß den geltenden naturschutzrechtlichen Regelungen ausgeglichen. In Zusammenarbeit mit Fachgutachtern werden hierfür geeignete Möglichkeiten erarbeitet. Neben einer Ausgleichszahlung für die Eingriffe ins Landschaftsbild umfassen diese oftmals eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen, die direkt vor Ort umgesetzt werden.
Für den Windpark Mainhardt wurden über 50 Nisthilfen an ausgewählten Bäumen aufgehängt. Die Nisthilfen haben unterschiedliche Ausprägungen um eine geeignete Nistmöglichkeit für baumhöhlenbewohnende Arten wie Kleiber, Baumläufer oder Star sowie Waldkauz, Hohltaube und Fledermäuse zu bieten. Für die Haselmaus wurden zudem einige Kobel ausgebracht und bei der Aufforstung auf die Pflanzung von Straucharten wie Hasel, Heckenkirsche und Holunder als Nahrungspflanzen geachtet. Die jährliche Kontrolle und Pflege der Nisthilfen übernimmt die Ortsgruppe des Schwäbisch Albvereins.
Neben diesen kurzfristig wirksamen Maßnahmen wurde auch eine Habitatbaumgruppe zur langfristigen Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Absprache mit dem Forst ausgewiesen.
Speziell für die Gelbbauchunken werden Tümpelketten wechselweise neu angelegt und erneuert. Dies ist eine gezielte Maßnahme zur Schaffung von Fortpflanzungsstätten für diese Amphibien, die als Pionierart auf neue, unbesiedelte Gewässer angewiesen ist. Andere Mulden wiederum werden durch abfließendes Oberflächenwasser gespeist und dienen weiteren Amphibien als Rückzugsort und Fortpflanzungsstätte.
Durch die Gesamtheit der Maßnahmen entsteht hohe Lebensraumqualität für viele verschiedene Arten. So kann ein intakter Naturhaushalt auch in und um Projektgebiete für Windkraft sichergestellt werden. Denn Windkraft ist Klimaschutz und Klimaschutz ist Artenschutz – und wir sorgen dafür!